Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bewerbungscoaching, Unternehmensberatung im Recruiting, Workshops, Seminare, digitale Workspaces und individuelle Ausarbeitungen

Anbieter: Ronald Neumayer

Website: www.bewerbungscoach-neumayer.at

Stand: Fassung vom 5. August 2026

Wichtiger Grundsatz: Diese AGB gelten nur, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Verträge gehen diesen AGB vor.

Anbieter und Kontakt

Ronald Neumayer, Lebens- und Sozialberater und Supervisor

Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich

Telefon: +43 660 349 48 50 | E-Mail: ronald.neumayer@gmx.at

GISA-Zahl: 39175311

1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese AGB gelten für Verträge mit Ronald Neumayer über Bewerbungscoaching, Karriere- und Berufsorientierungsleistungen, die Erstellung oder Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen, Recruiting-Prozessbegleitung für Organisationen, Workshops, Seminare, Assessment-Center-Unterlagen, digitale Workspaces, bearbeitbare Dateipakete und individuelle Ausarbeitungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt. Individuelle schriftliche Angebote, Leistungsbeschreibungen, Lizenzvereinbarungen und Verträge gehen diesen AGB vor.

2. Status des Vertragspartners

Die Einordnung als Verbraucher:in oder Unternehmer:in richtet sich nach Vertragspartner und überwiegendem Vertragszweck, nicht nach Berufsbezeichnung, Hierarchieebene oder teilnehmender Person.

  • Privat beauftragtes Bewerbungscoaching ist regelmäßig B2C.

  • Aufträge von Arbeitgebern, Unternehmen, Vereinen, NGOs, sozialen Einrichtungen, Schulen, Gemeinden und anderen Organisationen für Recruiting, Personalentwicklung oder Workshops sind regelmäßig B2B, soweit die Organisation im konkreten Vertrag als Unternehmer handelt.

  • Eine Führungskraft kann B2C oder B2B buchen. Eine unselbständig beschäftigte Führungskraft, die selbst bucht und nicht für ein eigenes Unternehmen handelt, ist regelmäßig Verbraucher:in; der berufliche Bezug allein begründet kein B2B-Geschäft.

  • B2B liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner ist oder die Führungskraft die Leistung für ein eigenes Unternehmen beziehungsweise ihre selbständige Tätigkeit beauftragt.

  • Selbstständige Personen handeln bei einer Leistung für den eigenen Betrieb grundsätzlich als Unternehmerkund:innen.

Kund:innen geben vor Vertragsabschluss Vertragspartner, Rechnungsempfänger und privaten oder unternehmerischen Zweck wahrheitsgemäß bekannt.

3. Website, Anfrage und Vertragsabschluss

Leistungsbeschreibungen und Preise auf der Website sind eine Einladung zur Anfrage und kein bindendes Angebot, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist. Eine Anfrage oder Kontaktaufnahme löst keine Zahlungspflicht aus.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Angebotsannahme, schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung zustande. E-Mail genügt, soweit keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei digitalen Workspaces und individuell vorbereiteten Dateipaketen beginnt die angekündigte Bearbeitungs- oder Lieferfrist erst nach Vertragsabschluss, Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und Vorliegen aller benötigten Informationen.

Die einbezogenen AGB und die gesetzlich erforderlichen Informationen werden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und nach Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als E-Mail-Anhang, bestätigt.

4. Leistungsarten

  • Bewerbungscoaching und Beratung: Gespräche, Analyse, Feedback, Übungen, Interviewtraining und strategische Vorbereitung.

  • Unterlagenbearbeitung: Überarbeitung oder Erstellung vereinbarter Texte und Dokumente auf Grundlage der von Kund:innen bereitgestellten Informationen.

  • Unternehmensleistungen: Stellen- und Anforderungsprofile, Mitarbeitendeneinbindung, Recruiting-Prozessbegleitung, Gesprächsvorbereitung, Workshops und Seminare.

  • Digitale Inhalte: statische PDFs, Workspaces, Checklisten und sonstige digitale Unterlagen.

  • Bearbeitbare Dateipakete: vereinbarte Word-, Excel-, PowerPoint- oder vergleichbare Dateien.

  • Individuelle Ausarbeitung: Anpassung oder Entwicklung für eine konkrete Stelle, Organisation, Zielgruppe oder Veranstaltung.

Der konkrete Lieferumfang, die Zahl der Korrekturschleifen, Dateiformate, Termine, Nutzungsrechte und Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

5. Fachliche Grenzen und kein Erfolgversprechen

Ronald Neumayer erbringt die vereinbarte Leistung sorgfältig, schuldet jedoch keine Einladung, Einstellung, Gehaltshöhe, Förderung, bestimmte Personalentscheidung, bestimmte Zahl qualifizierter Bewerbungen oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

Bewerbungsunterlagen und Gesprächsvorbereitungen beruhen auf Angaben der Kund:innen. Vor Verwendung sind Namen, Daten, Qualifikationen, Beschäftigungszeiten, Aussagen und an den Empfänger angepasste Inhalte von den Kund:innen abschließend zu prüfen und freizugeben.

Die Leistungen sind keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Psychotherapie- oder Personalvermittlung. Rechtliche Hinweise in Workspaces und Seminaren dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

6. Mitwirkung, Informationen und Rechte an Kundenmaterial

Kund:innen stellen alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Termine und Rückmeldungen rechtzeitig und richtig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Kund:innen sichern zu, dass sie die erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Bildern, Logos, Daten, Aufgaben und sonstigen Materialien besitzen und deren Verwendung für den Auftrag keine Rechte Dritter verletzt. Sie informieren Ronald Neumayer über erkennbare Geheimhaltungs- oder Sicherheitsanforderungen.

Bei Unternehmensaufträgen bleibt die Organisation für ihre arbeitsrechtlichen, gleichbehandlungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und internen Entscheidungspflichten verantwortlich. Dies schränkt die Verantwortung von Ronald Neumayer für die eigene vertragliche Leistung nicht ein.

7. Termine für Coaching und Beratung

Einzeltermine können bis spätestens 18:00 Uhr zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

Bei späterer Absage werden 50 Prozent, bei Absage am Termintag oder Nichterscheinen ohne Absage können 100 Prozent des vereinbarten Honorars verrechnet werden. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe werden angerechnet. Kund:innen können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Paketbuchungen verfallen nicht wahrgenommene Termine nicht automatisch. Sie unterliegen jedoch den genannten Stornoregeln und einer allfällig im Angebot transparent vereinbarten Nutzungsdauer.

8. Workshops, Seminare und individuelle Veranstaltungskonzepte

Ziel, Zielgruppe, Dauer, Teilnehmendenzahl, Ort, Technik, Unterlagen, Reiseaufwand, Korrekturschleifen und Abnahme werden im Angebot festgelegt. Änderungswünsche nach Freigabe können als Zusatzleistung angeboten und verrechnet werden.

Konzeptionsleistungen sind eigenständige Leistungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, bleiben bereits erbrachte und verwertbare Konzeptionsleistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten zahlbar.

Für Unternehmerkund:innen gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, folgende Stornostaffel für den noch nicht als Konzeptionsleistung erbrachten Veranstaltungsteil:

Zeitpunkt des Zugangs der Absage Stornohonorar für die Veranstaltungsleistung Mehr als 30 Kalendertage vorher Kein Stornohonorar; Konzeptions- und Fremdkosten bleiben zahlbar 15 bis 30 Kalendertage vorher 30 Prozent 8 bis 14 Kalendertage vorher 50 Prozent 3 bis 7 Kalendertage vorher 75 Prozent Weniger als 3 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen 100 Prozent

Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Für Verbraucher:innen gelten transparente individuelle Stornobedingungen und zwingende Rücktrittsrechte.

9. Digitale Workspaces und Dateipakete

Digitale Workspaces und Dateipakete werden in der im Angebot beschriebenen Version und in den vereinbarten Formaten bereitgestellt. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Bereitstellung innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsabschluss, Zahlungseingang und Eingang aller erforderlichen Angaben.

Kund:innen benötigen geeignete Standardsoftware zum Öffnen der vereinbarten PDF-, DOCX-, XLSX- oder PPTX-Dateien. Eine identische Darstellung in jeder Softwareversion oder auf jedem Endgerät kann nicht zugesichert werden. Wesentliche bekannte technische Voraussetzungen werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

Die Bereitstellung kann per E-Mail oder über einen zeitlich begrenzten Downloadlink erfolgen. Kund:innen sind für eine rechtzeitige Sicherung verantwortlich. Geht ein Link vor Ablauf unverschuldet nicht, wird innerhalb angemessener Frist ein neuer Zugang bereitgestellt.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Leistungen. Ein Workspace ist, soweit nicht ausdrücklich ein Aktualisierungs- oder Abonnementdienst vereinbart wurde, eine versionierte statische Leistung. Gesetzlich zwingende Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.

10. Nutzungsrechte und Lizenzen

Urheberrechte, bestehende Methoden, Vorlagen, Aufgabensammlungen, Bewertungssysteme, Texte und Gestaltungsbausteine verbleiben bei Ronald Neumayer beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung und nur im vereinbarten Umfang.

10.1 Standard-Workspace als PDF

Ohne abweichende Lizenzangabe erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen privaten Zweck oder - bei einer Organisation - für ein konkretes internes Projekt. Unmittelbar beteiligte interne Personen dürfen die PDF im für das Projekt erforderlichen Umfang verwenden.

10.2 Bearbeitbares Dateipaket

Eine beauftragende Organisation darf die bearbeitbaren Dateien für eigene interne Auswahl-, Personalentwicklungs- oder Workshopprozesse anpassen und durch unmittelbar beteiligte Mitarbeitende nutzen. Die Lizenz gilt für die im Angebot genannte Rechtsperson und umfasst nicht automatisch verbundene Unternehmen, externe Kund:innen oder mehrere rechtlich selbständige Organisationen.

10.3 Individuelle Ausarbeitung

Bei individuellen Ausarbeitungen richtet sich das Nutzungsrecht nach dem Angebot. Ohne ausdrückliche Rechteübertragung verbleiben allgemeine Methoden, Grundvorlagen und wiederverwendbares Know-how bei Ronald Neumayer; der Kunde erhält das für den vereinbarten internen Zweck erforderliche Nutzungsrecht an der kundenspezifischen Fassung.

10.4 Nicht gestattete Nutzungen

  • Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte

  • öffentliche Bereitstellung, Upload in frei zugängliche Plattformen oder Verbreitung außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises

  • Verwendung als eigenes Beratungs-, Trainings- oder Verlagsprodukt für externe Kund:innen

  • Entfernung von Urheber- oder Lizenzhinweisen, soweit diese nicht technisch für die vereinbarte interne Anpassung entbehrlich sind

  • Verwendung der Dateien oder wesentlicher Teile zum Training fremder KI-Modelle ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung

Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Erweiterte Unternehmens-, Gruppen- oder Beratungslizenzen können gesondert vereinbart werden.

11. Korrekturen, Abnahme und Änderungen

Bei individuell erstellten Unterlagen umfasst das Honorar nur die im Angebot genannte Zahl von Korrekturschleifen. Fehlt eine Angabe, ist eine gebündelte Korrekturschleife enthalten, die innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übermittlung anzufordern ist.

Eine ausbleibende Rückmeldung gilt gegenüber Verbraucher:innen nicht als Verzicht auf gesetzliche Rechte. Gegenüber Unternehmerkund:innen gilt die Leistung nach 14 Kalendertagen als inhaltlich freigegeben, wenn Ronald Neumayer bei Übermittlung deutlich auf diese Folge hingewiesen hat und keine konkreten Mängel mitgeteilt wurden; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Neue Zielsetzungen, nachträglich gelieferte Grundinformationen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs sind Zusatzleistungen und werden vor Ausführung angeboten.

12. Assessment Center, Auswahlinstrumente und KI

Assessment-Center-Workspaces, Bewertungsraster, Ampeln und Aufgaben sind keine wissenschaftlich normierten oder psychodiagnostischen Testverfahren. Sie liefern strukturierte, situationsbezogene Beobachtungen, aber keine Diagnose, keine wissenschaftlich abgesicherte Eignungsfeststellung und keine automatische Einstellungsentscheidung.

Punktwerte und Ampeln sind Reflexions- und Dokumentationshilfen. Eine niedrige Bewertung kann auch durch ungeeignete Aufgaben, unklare Anweisungen, Nervosität, Barrieren oder fehlende Beobachtbarkeit entstehen. Die verantwortliche Organisation muss Ergebnisse mit weiteren relevanten Informationen prüfen und Entscheidungen durch fachlich verantwortliche Menschen treffen.

KI-Unterstützung darf nicht zu einer ausschließlich automatisierten Personalentscheidung führen. Kund:innen müssen den konkreten Einsatz insbesondere unter Datenschutz-, Gleichbehandlungs-, Arbeits- und KI-Recht prüfen. Personenbezogene Bewerberdaten dürfen nicht ohne geeignete Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen in externe KI-Systeme eingegeben werden.

Soweit Ronald Neumayer externe KI-Anwendungen für einen konkreten Auftrag mit personenbezogenen oder vertraulichen Daten einsetzen soll, wird dies - soweit erforderlich - gesondert transparent vereinbart. Eine Zustimmung zu AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung in externe KI-Verarbeitung.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz bei Unternehmensaufträgen

Vertrauliche Unternehmens- und Bewerberinformationen werden nur für den vereinbarten Auftrag verwendet. Die konkrete datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der tatsächlichen Leistung.

Verarbeitet Ronald Neumayer personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung einer Organisation, wird vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Handeln beide Seiten für bestimmte Verarbeitungsschritte eigenverantwortlich, werden Informations- und Zuständigkeitsfragen gesondert geklärt.

Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen von Beratungen, Interviews, Workshops oder Assessment-Situationen sind nur nach vorheriger Zustimmung von Ronald Neumayer und aller betroffenen Personen zulässig.

14. Preise, Kleinunternehmerregelung und Nebenkosten

Maßgeblich ist das individuelle Angebot. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro. Solange die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Ändert sich die steuerliche Behandlung vor Vertragsabschluss, gilt das konkrete Angebot.

Fahrt, Raum, Nächtigung, Material, Versand und sonstige Fremdkosten werden nur verrechnet, wenn sie vereinbart oder für die Leistung erkennbar erforderlich und freigegeben sind.

15. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Coaching, Beratung und Standardleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Digitale Workspaces und Dateipakete sind grundsätzlich vor Bereitstellung zu bezahlen. Die Lieferfrist beginnt nach Zahlungseingang und Vorliegen aller erforderlichen Angaben.

Bei individuell entwickelten Seminaren, Workshops oder umfangreichen Ausarbeitungen beträgt eine vereinbarte Akontozahlung ohne abweichende Regelung 30 Prozent des Gesamthonorars und ist binnen sieben Kalendertagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist binnen 14 Kalendertagen nach Lieferung beziehungsweise Veranstaltung und Rechnung fällig.

Zahlungen erfolgen auf das in Angebot oder Rechnung angegebene Konto.

16. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbraucher:innen betragen diese derzeit 4 Prozent pro Jahr.

Bei Unternehmergeschäften gelten bei verschuldetem Zahlungsverzug 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB; ist der Verzug nicht zu vertreten, gelten 4 Prozent pro Jahr.

Bei Unternehmergeschäften kann zusätzlich die gesetzliche Betreibungskostenpauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB verlangt werden. Weitere Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen, notwendigen und angemessenen Umfang verlangt.

17. Lieferstörung, Absage und höhere Gewalt

Kann Ronald Neumayer eine vereinbarte Leistung nicht rechtzeitig erbringen, wird unverzüglich informiert und eine angemessene Nachfrist oder ein Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs bleiben unberührt.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs werden Termine nach Möglichkeit verschoben oder in ein geeignetes Online-Format übertragen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich, entfällt die Zahlung für den nicht erbrachten Teil; bereits erhaltene Zahlungen werden insoweit rückerstattet.

18. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, bei Verbraucher:innen für digitale Leistungen insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz, soweit anwendbar. Hinweise auf Fehler oder technische Probleme sollen zeitnah erfolgen; gesetzliche Fristen werden dadurch nicht verkürzt.

Ronald Neumayer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder sonstige Fälle zwingender Haftung.

Keine Haftung besteht für nachträgliche, eigenmächtige Veränderungen durch Kund:innen, für falsche oder unvollständige Kundendaten oder für eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, soweit der Schaden dadurch verursacht wurde.

19. Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen

Bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften besteht für Verbraucher:innen grundsätzlich ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss. Die Rücktrittsbelehrung und das Musterformular befinden sich in den Anlagen.

Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, ist ein gesondertes ausdrückliches Verlangen erforderlich. Bei einem Rücktritt vor vollständiger Leistung kann ein aliquotes Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen geschuldet sein.

Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger erlischt das Rücktrittsrecht mit Beginn der Bereitstellung nur, wenn vorab ausdrücklich zugestimmt, der Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt und eine vollständige Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger übermittelt wurde. Eine pauschale Klausel wie 'digitale Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen' wird nicht verwendet.

Die Storno- und Lizenzbedingungen ersetzen kein gesetzliches Rücktritts- oder Gewährleistungsrecht.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbraucher:innen bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmerkund:innen wird - soweit zulässig - die Zuständigkeit des für den Sitz von Ronald Neumayer sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Ronald Neumayer ist um eine direkte, faire Klärung bemüht. Soweit nach einem erfolglosen Einigungsversuch gesetzlich erforderlich, werden Verbraucher:innen auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige alternative Streitbeilegungsstelle und die Teilnahmebereitschaft informiert.

21. Schlussbestimmungen und Version

Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es treten die gesetzlichen Regelungen an ihre Stelle. Zwingende Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

Es gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Aktuelle Fassung: Fassung vom 5. August 2026.

Anlage 1: Rücktrittsbelehrung für Verbraucher:innen

Diese Belehrung gilt für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie Ronald Neumayer, Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich, Telefon +43 660 349 48 50, E-Mail ronald.neumayer@gmx.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das Muster-Rücktrittsformular verwenden; dessen Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, werden alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnen soll, und treten Sie vor ihrer vollständigen Erbringung zurück, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht nur, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, den dadurch bei vollständiger Vertragserfüllung eintretenden Verlust des Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen zu haben.

Digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger

Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Rücktrittsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung nur, wenn Sie dem Beginn vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt, den Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt und eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten haben.

Anlage 2: Muster-Rücktrittsformular

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an Ronald Neumayer übermitteln.

An: Ronald Neumayer, Hainer Straße 19b/4, 3130 Oberndorf in der Ebene, Österreich, E-Mail ronald.neumayer@gmx.at

Hiermit trete ich/treten wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung beziehungsweise über die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*) zurück:

Bezeichnung der Leistung: ______________________________________________

Bestellt/Vertrag abgeschlossen am: ______________________________________

Name der Verbraucher:in/des Verbrauchers: _______________________________

Anschrift: _____________________________________________________________

Datum: ____________________ Unterschrift (nur bei Papiermitteilung): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3: Gesonderte Erklärung für einen vorzeitigen Leistungsbeginn

Diese Erklärungen sind nur zu verwenden, wenn eine Verbraucher:in oder ein Verbraucher die Leistung vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist erhalten möchte. Die Auswahl darf nicht vorangekreuzt sein.

  • Dienstleistung: Ich verlange ausdrücklich, dass Ronald Neumayer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.

  • Dienstleistung: Ich bestätige, dass ich mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.

  • Digitale Inhalte: Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte begonnen wird.

  • Digitale Inhalte: Ich bestätige, dass ich dadurch - nach Erhalt der gesetzlich erforderlichen Vertragsbestätigung - mein Rücktrittsrecht verliere.